8.2. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 327/2011 für Ventilatoren

Die im März 2011 erlassene Durchführungsverordnung (EU) Nr. 327/2011 legte die Mindesteffizienz für Ventilatoren mit einer elektrischen Leistungsaufnahme zwischen 125 W bis 500 kW, in Abhängigkeit von der Bauart (Axial-, Radial-, Querstromventilator etc.) und Einbauform (mit oder ohne Gehäuse), fest.

Aktuell wird die seit dem 01.01.2015 gültige Verordnung überarbeitet. Dabei wird  zum einen die Produktgruppen zusammengefasst, der bisher geltende Mindesteffizienzwert angehoben, und zum anderen die Unklarheiten in der aktuellen Verordnung durch klare und präzise Formulierungen beseitigt. Die neue vereinfachte jedoch um das zusätzliche Produkt Jet Fan erweiterte Durchführungsverordnung wird aller Voraussicht nach mitte 2023 in Kraft treten. (Stand 01.12.2022)

Da punker nur Entwickler und Hersteller von Ventilatorrädern ist, die als Komponenten von Ventilatoren gelten, so ist punker nicht dazu verpflichtet, eine solche Konformitätserklärung in Sinne Durchführungsverordnung (EU) Nr. 327/2011 auszustellen, weil die Information über die Effizienz des notwendigen elektrischen Antriebs (Motor, ggf. Elektronik) fehlt. Es ist jedoch möglich, eine Indikation für den zukünftigen Ventilator mittels einer angenommenen Antriebseffizienz abzugeben. Der Kunde muss dann einen geeigneten Antrieb besorgen und den Ventilator hiermit komplettieren. Gerne beraten unsere Ingenieure Sie hierzu.


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