14. Rauch- und Wärmeabzug (RWA)

Die BauPVO (Bauprodukteverordnung) stellt europaweit Grundanforderungen an Bauwerke dar:

  • Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
  • Brandschutz
  • Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  • Sicherheit und Barrierefreiheit
  • Schallschutz
  • Energieeinsparungen und Wärmeschutz
  • nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen

Ventilatoren stellen als maschinelles Rauchabzugselement einen Teil der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) dar und sind daher ein wichtiges Element des Brandschutzes von Gebäuden.


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