8.1. EU-Ökodesign-Rahmenrichtlinie

Die EU-Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG - ErP) schafft einen Rahmen zur Festlegung verbindlicher Umweltanforderungen für Energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP), welche in allen 27 EU-Mitgliedstaaten verkauft und in Betrieb genommen werden, unabhängig von Produktionsstandort und Herstellern der Produkte.

Mit dieser Rahmenrichtlinie werden Hersteller von Anfang an verpflichtet, zum einen die Energieeffizienz von Produkten bestmöglich zu erhöhen und zum anderen viele Umweltaspekte, wie z.B. Material-/Wasserverbrauch, Schadstoffemission, Abfallerzeugung und Recyclingfähigkeit etc. mit zu berücksichtigen.

Der Geltungsbereich der Rahmenrichtlinie umfasst derzeit mehr als 40 Produktgruppen, wie z.B.

  • Ventilatoren, Motoren und Umwälzpumpen;
  • Klimageräte und Komfortventilatoren;
  • Geschirrspülmaschinen, Kühlschrank, Fernsehapparate und Waschmaschinen;
  • Beleuchtung im Haushalt;

Die direkten Mindestumweltanforderungen für die einzelnen Produktgruppen werden in der jeweiligen Durchführungsverordnung auf EU-Ebene nach dem Ausschussverfahren einzeln festgelegt.

Diese Durchführungsverordnungen verpflichten Hersteller, Importeure und Lieferanten zur Einhaltung des Mindeststandards für den Energieverbrauch regulierter Produkte, aber auch zur Abgabe einer Konformitätserklärung in Form des CE-Zeichens und darüber hinaus technischer Unterlagen wie Auslegungsberechnungen und Prüfberichte, welche dann von der nationalen Überwachungsbehörde geprüft werden können.


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